Bis zu 9.000 € Förderung erhalten

Jetzt zum Fördercheck

Wintergarten mit staatlichen Zuschüssen

Nagelschmidt hilft

Wir helfen Ihnen, die Förderung zu sichern. Während des gesamten Prozesses der Beantragung und Abwicklung haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der den reibungslosen Ablauf sicherstellt. Sie lehnen sich zurück und entspannen.

Angebot inkl. Fördercheck

Bereitstellung und Beantragung

Auftragserteilung Nagelschmidt

Montage und Auszahlung

Mehr Wohnraum mit staatlichem Zuschuss

Wie Familie Szabo beim Wintergartenbau bares Geld gespart hat

Externer Inhalt

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

Durch das Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude (BEG) haben Sie die Möglichkeit, für den Anbau eines Wintergartens staatliche Zuschüsse zu beantragen. Voraussetzung: Der Wintergarten oder Anbau muss dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Fördermaßnahme wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und als Zuschuss ausgezahlt. Zusätzlich werden Kosten für die Bauplanung gefördert.

Wir prüfen Ihr Projekt auf Förderfähigkeit und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses der Beantragung und Abwicklung. Und am Ende können Sie bis zu 9.000€ sparen!

Bekommen Sie Zuschüsse für Ihren Wintergarten?

Nach wenigen Fragen wissen Sie, ob es klappen kann

Sie interessieren sich für einen Wintergarten?

Kein Problem.

Das aktuelle Förderprogramm bietet zahlreiche Möglichkeiten: Auch einige unserer Glas-Faltwände oder Schiebefenster sind förderfähig.

Ist Ihr Haus älter als 5 Jahre?

TIPP: Die Art und Höhe der Förderung hängt vom Alter Ihres Hauses ab. Grundsätzlich gilt: Je älter Ihr Haus, desto höher der mögliche Zuschuss bzw. Ihr Steuerbonus.

Es tut uns leid.

Leider sind Häuser jüngeren Baudatums aktuell in diesem Förderprogramm nicht berücksichtigt. Natürlich stehen wir Ihnen trotzdem mit Rat und Tat bei der Realisierung Ihres Wintergartens zur Seite.

Soll die Größe Ihres geplanten Wintergartens zwischen 10m² und 50m² liegen?

TIPP: Der Wintergarten sollte innerhalb dieser Größenordnung geplant werden, andernfalls ist er leider nicht förderfähig.

Es tut uns leid.

Leider sind nur Wintergärten förderfähig, deren Größe zwischen 10 m² und 50 m² liegt. Natürlich stehen wir Ihnen trotzdem mit Rat und Tat bei der Realisierung Ihres Wintergartens zur Seite.

Energieeffizienz ist unerlässlich!

Tipp: Aktuell sind nur Systeme mit einer Drei-fachverglasung förderfähig.

Sieht Ihre Planung eine Dreifachverglasung vor?

Es tut uns leid.

Vielleicht ist eine Drei-fachverglasung für Sie doch eine sinnvolle Option, denn mittlerweile lässt sich dadurch bares Geld sparen.

Es sieht gut aus!

Ihr Wintergarten erfüllt bereits wesentliche Vorgaben um staatliche Zulagen zu erhalten! Lassen Sie uns direkt in die weitere Planung einsteigen.

Ihre Daten

Vielen Dank für Ihre Anfrage
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Anfrage nicht um eine verbindliche Buchung handelt.
Wir werden uns zeitnah mit Ihnen zu Ihrem Beratungswunsch in Verbindung setzen.

Ihr Nagelschmidt Team

Ideen für Wintergärten

Unsere Projekte

Eric Danneken

„Mein perfekter Wintertag: Der Kamin im Wintergarten ist an, der Schnee fällt lautlos aufs Glas. Und ich sitze mit meinem Buch und einer Tasse Tee gemütlich mittendrin.“

Franziska Gärtner

Wissenswertes rund um die staatliche Wintergarten-Förderung

Grundsätzlich sind für alle Wintergarten-Systeme von Solarlux staatliche Zuschüsse erhältlich, wobei im individuellen Anwendungsfall immer die baulichen Gegebenheiten und energetischen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.

Das Förderprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) berücksichtigt auch andere Systeme, die eine energetische Aufwertung des Wohnraums bewirken. Hierzu zählen auch unsere Glas-Faltwände(im Speziellen die Systeme Highline, Woodline, Combiline) inkl. Wärmeschutzpaket sowie das Schiebefenster cero III.

Zwei grundlegende Kriterien für die staatliche Förderung von Wintergärten sind, dass der Bauantrag des Gebäudes älter als 5 Jahre sein muss und ein Energieberater mit in die Beantragung eingebunden wird. Der Förderantrag muss außerdem vor Baubeginn des Wintergartens gestellt werden.

Darüber hinaus sind weitere energetische und bauliche Bedingungen einzuhalten. Bspw. darf der Uw-Wert (= Ein Messwert, der angibt, wie gut die Wärmedämmung von Glas-Rahmen-Konstruktionen ist) maximal bei 1,1 liegen.

Solarlux unterstützt Sie hier vollumfänglich: Ob beim Einsatz eines Energieberaters, Berechnung Ihres spezifischen Uw-Werts oder Antragstellung - wir stehen Ihnen dauerhaft zur Seite.

Die Förderung Ihres neuen Wintergartens kann auf eine von drei Arten in Anspruch genommen werden:

  1. Als Zuschuss von bis zu 15 % auf maximal 60.000 € beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  2. als Einkommenssteuerbonus von 20 % bis maximal 40.000 € i.S.d. §35c EStG, der über drei Jahre aufgeteilt wird
  3. Übernommen werden 50 % der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.500€ Zuschuss bei Vorhaben von Ein- und Zweifamilienhäusern

Wir beraten Sie gerne

Sie möchten sich individuell beraten lassen? Kein Problem! Nutzen Sie die Vorteile unserer Fachberatung:

  • Keine Wartezeit
  • Ein Ansprechpartner
  • Professionelle Vorbereitung
  • Individuelle Terminvereinbarung
  • Ausführliche Beratung


Termin vereinbaren

Fachberater
Fach­beratung Kontakt