Ein Wohnwintergarten kann ein Haus auf viele Weise bereichern. Ob als Wohnzimmervergrößerung, Esszimmer, Wohnküche, Arbeitszimmer oder sogar Wellness-Tempel: Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Und aus energetischer Sicht machen hochwertige gläserne Anbauten oder neue Fassadenverglasungen ebenfalls eine gute Figur. Das hat auch der Staat erkannt und fördert daher den Bau unter bestimmten Voraussetzungen.
Geregelt hat der Gesetzgeber dies in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es stehen mehrere Fördermaßnahmen zur Auswahl. Erstens: Der Staat gewährt bei BEG-Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von 15 Prozent auf förderfähige Kosten von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Grenze auf 60.000 Euro, der Anteil über 30.000 Euro wird mit 20 Prozent gefördert – das sind bis zu 10.500 Euro Zuschuss. Bauherren können zweitens ergänzend zum Zuschuss einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Drittens ist es statt des Zuschusses möglich, bei selbst genutztem Wohneigentum 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre steuerlich abzusetzen – in diesem Fall winken bis zu 40.000 Euro an Steuerermäßigung.
Um in den Genuss einer der Fördermöglichkeiten zu kommen, muss allerdings eine Reihe von Vorgaben erfüllt werden – vor allem aus energetischer Sicht. Maßgeblich ist hier der so genannte Uw-Wert: Er gibt an, wie gut die Wärmedämmung von Fenstern (beziehungsweise Glas-Rahmen-Konstruktionen) ist. Je niedriger der Wert, desto höher der Wärmeschutz. Damit eine Förderung des Bauvorhabens infrage kommt, darf der Uw-Wert von Fenstern und senkrechten Verglasungen bei maximal 0,95 liegen, bei Glasdächern gilt ein U-Wert von maximal 1,6. Mit Glasdächern, Glas-Faltwänden sowie den Schiebefenstern cero von Solarlux können Projekte realisiert werden, die diese Vorgaben erfüllen.
Darüber hinaus muss der Bauantrag des Hauses älter sein als fünf Jahre. Wer sich für den Vorteil der Steuerermäßigung entscheidet, dessen Haus muss sogar älter sein als zehn Jahre. Sprich: Bei einem Neubau sind die drei oben genannten Formen der Förderung nicht abrufbar. Gefördert wird zudem nur ein beheizter Wintergarten – unbeheizte Wintergärten sind nicht förderfähig. Um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, dürfen Bauherren den Wintergarten zum Zeitpunkt der Antragstellung nur unter Vorbehalt der Förderzusage beauftragt haben. Und sie müssen darüber hinaus vor der Antragstellung einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Stand: Oktober 2026.
Hersteller hochwertiger Wintergärten wie beispielsweise Solarlux kennen die gesetzlichen Anforderungen genau und können den Wintergarten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten so planen und bauen, dass die bestmögliche Förderung dabei herausspringt.
Schon in der Entwicklungsphase berechnen die Planer auf Wunsch den konkreten konkreten Uw-Wert für das individuelle Vorhaben. Und selbstverständlich unterstützen sie Bauherren bei der Antragstellung und stellen gerne den Kontakt zu einem anerkannten Energieberater her.
Als Solarlux-Partner sind wir von Nagelschmidt aus Hannover davon überzeugt: Bei uns erhalten Sie außergewöhnliche Qualität, die sämtlichen Anforderungen in vollem Umfang gerecht werden – überzeugen Sie sich selbst!