Staatliche Zuschüsse für Wintergärten

Ob als Vergrößerung des Wohnzimmers, des Esszimmers, als neue Wohnküche oder gar als Arbeitszimmer oder Wellness-Tempel: Ein Wintergarten ist eine vollwertige Raumerweiterung und kann ein Haus auf viele Arten bereichern. Wenn es draußen kühler wird oder vermehrt Regenschauer Einzug halten, bietet der wärmegedämmte Anbau einen Platz ganz nah am Garten und an der Natur - für die ganze Familie. 

Bei kälteren Temperaturen fungiert der Wintergarten als Wärmepuffer und wirkt sich positiv auf die Energiebilanz und – kosten aus.   Bildnachweis: Mattias Hamrén für Solarlux GmbH
Wurde ein Vertrag mit dem Händler oder Hersteller abgeschlossen, kann der Kontakt zum Energieberater aufgenommen werden. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan gibt es die Zuschüsse der BAFA.  Bildnachweis: Constantin Meyer für Solarlux GmbH

Zuschuss für Solarlux Wintergärten

Wer schon länger von dem neuen und freien Lebensgefühl im eigenen zu Hause träumt, kann sich über einen Zuschuss vom Staat freuen. Für beheizte Wintergärten vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 10.500 Euro; ohne iSFP sind es 15 Prozent auf förderfähige Kosten bis 30.000 Euro, also bis zu 4.500 Euro. Hierfür sind ein Antrag vor der verbindlichen Auftragserteilung, ein Energieeffizienz-Experte und natürlich passende Produkte notwendig, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Solarlux bietet förderfähige Wohnwintergärten und noch dazu den passenden Fachberater vor Ort. Dieser unterstützt zu jedem Zeitpunkt beim Wintergartenbau – so auch beim Einbeziehen eines Energieberaters. Der Energieberater bewertet den Ist-Zustand des Gebäudes in einem individuellen Sanierungsfahrplan und weist Bauherren auf Optimierungsmaßnahmen hin. Diese können vom Eigentümer komplett oder auch nur teilweise umgesetzt werden. Danach richtet sich die Summe der Förderung.

Als Alternative zur Förderung über das BAFA kann bei selbst genutztem Wohneigentum ein Steuerbonus infrage kommen. Hierbei sind im Sinne des §35c EstG bis zu 20 Prozent möglich – das entspricht einer Summe von maximal 40.000 Euro, die über drei Jahre aufgeteilt wird. Die Beauftragung eines Energieberaters ist in diesem Fall nicht erforderlich. Stattdessen sollte jedoch ein Steuerberater mit einbezogen werden, der auch klärt, ob der Steuerbonus für das konkrete Vorhaben greift. Stand: Oktober 2026.


Der Solarlux Fachberater vor Ort berät dazu, welche baulichen und energetischen Anforderungen berücksichtigt werden müssen und welche der beiden Fördermöglichkeiten in Frage kommen. 

 Als Solarlux-Partner sind wir von Nagelschmidt aus Hannover davon überzeugt: Bei uns erhalten Sie außergewöhnliche Qualität, die sämtliche Ansprüche und Anforderungen in jeder Hinsicht erfüllt. Überzeugen Sie sich selbst!

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